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   OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16   

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OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16 (https://dejure.org/2017,48342)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.11.2017 - 1 A 188/16 (https://dejure.org/2017,48342)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 (https://dejure.org/2017,48342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Saarlouis - 3 K 160/15
  • OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 414
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 9 LB 92/03

    Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der Herstellung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Sie lässt damit außer Acht, dass § 231 Abs. 1 AO die Tatbestände, die eine Unterbrechung bewirken, abschließend aufzählt(OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.9.2003 - 9 LB 92/03 -, juris Rdnr. 7; Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Stand 148. Erg.lief. Mai 2017, § 231 AO Rdnr. 8) und dass der Landesgesetzgeber keine Veranlassung gesehen hat, die Anwendung dieser Vorschrift auf Kostenerstattungsansprüche mit der Maßgabe anzuordnen, dass an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Einlegung des Widerspruchs tritt.

    Abschließend sei betont, dass der Senat sich in seinem Verständnis der landesrechtlichen Vorschriften durch die vom Verwaltungsgericht zitierten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen(OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.9.2003, a.a.O.) zurückweisenden Beschluss(BVerwG, Beschluss vom 20.4.2004 - 9 B 109/03 -, juris Rdnr. 9) bestätigt sieht.

  • BFH, 26.04.1990 - V R 90/87

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Gemeinschaftliche Tierhaltung - Steuerfestsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Tritt während eines verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens oder eines Klageverfahrens, das die Rechtmäßigkeit eines Kostenerstattungsbescheids zum Gegenstand hat, Zahlungsverjährung ein, so führt dies in dem Rechtsbehelfsverfahren zur Erledigung der Hauptsache (im Ausschluss an BFH, Urteil vom 26.4.1990 - V R 90/87 -).

    Indes ist mit Ablauf des Jahres 2013 Zahlungsverjährung eingetreten, was zum Erlöschen des Anspruchs und damit in dem damals noch anhängigen verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren zur Erledigung der Hauptsache geführt hat.(BFH, Urteil vom 26.4.1990 V R 90/87 -, juris Rdnr. 17; Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand 244. Erg.lief. September 2017, Vorbemerkungen zu §§ 218-217 Rdnr. 46; Baum in AO - eKommentar, § 232 Rdnr. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2013 - 9 N 6.10

    Hausanschlusskosten; Kostenersatzanspruch; Zahlungsverjährung;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg distanziert sich für das brandenburgische Landesrecht von der (dort erstinstanzlich vertretenen) Annahme einer Gesetzeslücke und nimmt an, dass es maßgeblich darauf ankomme, welche Regelung der Landesgesetzgeber für sein kommunales Abgabenrecht getroffen hat.(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.2.2013 - 9 N 6.10 -, juris Rdnr. 11).

    Vielmehr sei in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Vorschrift bei einem wörtlichen oder dem sonst in Bezug auf Steuern gebräuchlichen Verständnis überhaupt sinnvoll auf die kommunale Abgabe - hier den Ersatzanspruch - angewandt werden könne; andernfalls müsse sie "angepasst" angewendet werden oder - wenn das nicht gehe - müsse ihre Anwendung unterbleiben(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.2.2013, a.a.O., Rdnr. 11).

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren -

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Angesichts all dessen bedarf es mangels Entscheidungserheblichkeit keiner Vertiefung der mit Schreiben des Senats vom 20.6.2017 unter Hinweis auf eine finanzgerichtliche Entscheidung(BFH, Urteil vom 23.2.2010 - VII R 9/08 -, juris Rdnrn. 31 ff.; Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnr. 49a m.w.N. (Es ging in Bezug auf einen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eingereichten Schriftsatz der Behörde, durch den Vollstreckungsaufschub gewährt wurde, um die Frage, ob durch die Übermittlung dieses Schriftsatzes durch das Gericht bewirkt worden ist, dass der Vollstreckungsaufschub "nach außen wirkt" und daher die Zahlungsverjährung unterbrochen hat. Die Bedeutung der Entscheidung konzentriert sich auf die Voraussetzungen, die an die Bekanntgabe einer Unterbrechungshandlung zu stellen sind. Von der Notwendigkeit eines Leistungsgebots als Voraussetzung einer schriftlichen Geltendmachung werden keine Abstriche gemacht.)) zur Diskussion gestellten Frage, ob die Vorlage des Widerspruchs an den Rechtsausschuss verbunden mit der entsprechenden Mitteilung an die Kläger den Tatbestand einer schriftlichen Geltendmachung des Anspruchs im Sinn des § 231 Abs. 1 AO erfüllt hätte oder nicht.
  • BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 109.03

    Auswirkungen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs auf die Fälligkeit der

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Abschließend sei betont, dass der Senat sich in seinem Verständnis der landesrechtlichen Vorschriften durch die vom Verwaltungsgericht zitierten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen(OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.9.2003, a.a.O.) zurückweisenden Beschluss(BVerwG, Beschluss vom 20.4.2004 - 9 B 109/03 -, juris Rdnr. 9) bestätigt sieht.
  • VG Gera, 08.01.2014 - 2 K 102/13

    Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs wegen Neuherstellung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Die Annahme, dass die Einlegung des Widerspruchs gegen einen Kostenerstattungsbescheid die Zahlungsverjährung nicht unterbricht, prägt schließlich auch die erstinstanzliche Rechtsprechung.(VG Cottbus, Urteil vom 11.9.2012 - 6 K 247/09 -, juris Rdnrn. 22 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 6.8.2013 - Au 1 K 12.1600 -, juris Rdnrn. 20 ff.; VG Gera, Urteil vom 8.1.2014 - 2 K 102/13 Ge -, juris Rdnrn. 16 f.; anders Sauthoff, Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen, 2017, S. 269, der (ohne ergänzende Argumentation) die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg befürwortet).
  • VG Cottbus, 11.09.2012 - 6 K 247/09

    Wasseranschlussbeitrag

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Die Annahme, dass die Einlegung des Widerspruchs gegen einen Kostenerstattungsbescheid die Zahlungsverjährung nicht unterbricht, prägt schließlich auch die erstinstanzliche Rechtsprechung.(VG Cottbus, Urteil vom 11.9.2012 - 6 K 247/09 -, juris Rdnrn. 22 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 6.8.2013 - Au 1 K 12.1600 -, juris Rdnrn. 20 ff.; VG Gera, Urteil vom 8.1.2014 - 2 K 102/13 Ge -, juris Rdnrn. 16 f.; anders Sauthoff, Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen, 2017, S. 269, der (ohne ergänzende Argumentation) die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg befürwortet).
  • VG Augsburg, 06.08.2013 - Au 1 K 12.1600

    Anspruch auf Erstattung der Grundstücksanschlusskosten

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Die Annahme, dass die Einlegung des Widerspruchs gegen einen Kostenerstattungsbescheid die Zahlungsverjährung nicht unterbricht, prägt schließlich auch die erstinstanzliche Rechtsprechung.(VG Cottbus, Urteil vom 11.9.2012 - 6 K 247/09 -, juris Rdnrn. 22 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 6.8.2013 - Au 1 K 12.1600 -, juris Rdnrn. 20 ff.; VG Gera, Urteil vom 8.1.2014 - 2 K 102/13 Ge -, juris Rdnrn. 16 f.; anders Sauthoff, Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen, 2017, S. 269, der (ohne ergänzende Argumentation) die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg befürwortet).
  • BFH, 18.07.2013 - II R 46/11

    Voraussetzungen für die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a Satz 3 AO

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Wird der Bescheid im gerichtlichen Verfahren in Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO) aufgehoben, so gibt § 171 Abs. 3a Satz 3 AO zudem zum - weiteren - Schutz des Abgabengläubigers vor, dass über den Rechtsbehelf erst dann unanfechtbar entschieden ist, wenn in dem sich aufgrund des verwaltungsgerichtlichen Urteils anschließenden Verwaltungsverfahren ein unter Beachtung des Urteils ergangener neuer Abgabenbescheid unanfechtbar geworden ist.(Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnr. 35; BFH, Urteil vom 18.7.2013 - II R 46/11 -, juris) Damit ist die Behörde im Regelfall hinlänglich vor einem Verlust ihres Anspruchs geschützt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.1976 - II B 303/75
    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Denn es gab damals bereits Rechtsprechung zur Rechtsnatur des Kostenerstattungsanspruchs, nach welcher dieser weder als öffentliche Abgabe im Sinn des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu qualifizieren ist noch Kosten im Sinne dieser Vorschrift zum Gegenstand hat.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3.8.1976 - II B 303/75 -, NJW 1977, 214) Zudem hätte der Landesgesetzgeber es in den Folgejahren ohne weiteres in der Hand gehabt, das Kommunalabgabengesetz zu ändern, wenn er es in Reaktion auf vorgenannte Rechtsprechung, die sich in der Spruchpraxis der Obergerichte durchgesetzt hat und - wie bereits das Verwaltungsgericht betont hat - auch derjenigen der saarländischen Verwaltungsgerichte entspricht, für angezeigt erachtet hätte, Vorsorge gegen ein etwaiges Erlöschen von Kostenerstattungsansprüchen zu treffen.
  • OVG Saarland, 25.11.1994 - 1 R 41/93

    Kommunale Abgabensatzung; Kostenerstattungsanspruch; Abgabenpflicht; Fälligkeit;

  • VG Gießen, 21.10.2019 - 4 K 2262/19

    "Zahlungsverjährung bei Grundstücksanschlusskosten"

    Zur Frage des Eintritts der abgabenrechtlichen Zahlungsverjährung (§ 228 AO) bei der Festsetzung von Grundstücksanschlusskosten nach § 12 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes und zur Unterbrechung durch Erhebung eines Widerspruchs (wie OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2017, 1 A 188/16).

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes führt in seinem Urteil vom 29.11.2017 (1 A 188/16) zum saarländischen KAG insoweit überzeugend aus:.

  • VGH Hessen, 13.02.2020 - 5 A 2690/19

    Zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten

    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 230, 231 AO erscheint jedoch eine entsprechende Anwendung des § 231 Abs. 1 Satz 1, 4. Alt. AO angezeigt (zustimmend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - anderer Auffassung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 - VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - 1 K 12.1600 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2012 - 6 K 247/09 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 10.01.2023 - 5 A 430/20

    Zahlungsverjährung von Grundstücksanschlusskosten

    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 230, 231 AO erscheint jedoch eine entsprechende Anwendung des § 231 Abs. 1 Satz 1, Ziffer 1, 3. Alt. AO angezeigt (zustimmend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - anderer Auffassung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 - VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - 1 K 12.1600 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2012 - 6 K 247/09 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 230, 231 AO erscheint jedoch eine entsprechende Anwendung des § 231 Abs. 1 Satz 1, 4. Alt. AO angezeigt (zustimmend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - anderer Auffassung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 - VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - 1 K 12.1600 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2012 - 6 K 247/09 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Potsdam, 19.09.2023 - 9 K 3539/16
    Denn die Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Kostenersatzbescheid, das kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat (§ 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO), führt nach § 12 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 5 lit. a KAG "entsprechend § 231 AO" zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - juris, Rn. 13 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 19. Januar 2023 - 6 K 322/20 -, juris, Rn. 25; VG Frankfurt (Oder), 18. Dezember 2009 - 5 K 1335/06 - zu vergleichbaren Regelungen zum Kostenersatz in anderen Bundesländern auch Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 5 A 430/20 - juris, Rn. 63 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 10. Oktober 2022 - 2 K 824/21 -, juris, Rn. 44; a.A. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 -, juris, Rn. 36 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 -, juris, Rn. 7).
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